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20. Oktober 2026

Veranstaltung anmelden in Österreich: Wann, wo und mit welcher Frist?

Wann musst du ein Konzert oder eine Party in Österreich anmelden? Fristen und Behörden für Wien, Niederösterreich, Steiermark und Oberösterreich im Überblick.


Die kurze Antwort: Ob du eine öffentliche Veranstaltung anmelden musst, regelt das Veranstaltungsgesetz deines Bundeslandes – es gibt neun verschiedene. Zuständig ist meistens die Gemeinde (in Wien der Magistrat), bei größeren Events die Bezirkshauptmannschaft. Die Fristen reichen je nach Land und Eventgröße von einer Woche bis zu drei Monaten vor Veranstaltungsbeginn.

Wer zum ersten Mal ein Konzert, eine Clubnacht oder ein Vereinsfest organisiert, sucht oft nach „der“ Regel. Die gibt es nicht. Dieser Artikel erklärt das Prinzip und zeigt dir die konkreten Regeln für Wien, Niederösterreich, Steiermark und Oberösterreich.


Das Prinzip: Landesrecht und „öffentlich“

Laut oesterreich.gv.at finden sich die Bestimmungen „im jeweiligen Veranstaltungsgesetz, das bundesländerweise unterschiedlich geregelt ist“. Je nach Land und Art der Veranstaltung können Gemeinde bzw. Magistrat, Bezirkshauptmannschaft oder das Amt der Landesregierung zuständig sein.

Fast alle Gesetze knüpfen daran an, ob eine Veranstaltung öffentlich ist. Die Definitionen ähneln sich, sind aber nicht identisch:

  • Wien: öffentlich ist, was allgemein zugänglich ist, gegenüber einem unbestimmten Personenkreis beworben wird oder wo man nur Vereinsmitglied wird, um teilzunehmen. Nicht öffentlich sind jedenfalls Familienfeiern, Firmenfeiern für Betriebsangehörige in den eigenen Räumen und Feiern für persönlich geladene Gäste im privaten Haushalt.
  • Oberösterreich: öffentlich ist, was „allgemein zugänglich“ ist oder „allgemein beworben“ wird.
  • Niederösterreich: öffentlich ist, was allgemein zugänglich ist – auch Vereinsveranstaltungen, wenn die Mitgliedschaft nur zur Teilnahme erworben wird.

Praxisfolge: Sobald du öffentlich Tickets verkaufst und das Event bewirbst, solltest du davon ausgehen, dass das Veranstaltungsgesetz gilt.


Die typischen Auslöser

In allen vier Ländern hängt die Pflicht (und die Frist) vor allem ab von:

  1. Besucherzahl – meist gemessen an der Zahl der gleichzeitig Anwesenden
  2. Ort – Innenraum, Zelt, Keller, Freigelände, mehrere Gemeinden
  3. Art – z. B. Theater, Musik im Freien, Pyrotechnik, Schaumpartys
  4. Vorhandene Genehmigungen – ist die Location bereits als Veranstaltungsstätte bewilligt oder durch eine gewerberechtliche Betriebsanlagengenehmigung abgedeckt, wird es oft deutlich einfacher

Wien: Wiener Veranstaltungsgesetz 2020

Behörde: Magistratsabteilung 36 (Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen).

Das Gesetz unterscheidet anmeldepflichtige, anzeigepflichtige und sonstige Veranstaltungen.

Anmeldepflichtig (§ 4) sind jedenfalls Veranstaltungen, an denen gleichzeitig teilnehmen können:

  • 300 oder mehr Besucher:innen insgesamt,
  • 200 oder mehr in Räumlichkeiten oder Zelten,
  • 120 oder mehr in Räumen unter dem Erdgeschoß.

Unabhängig von der Personenzahl anmeldepflichtig sind unter anderem Theateraufführungen in Räumen oder Zelten mit mehr als 50 Besucher:innen, Kinos und Filmvorführungen im Freien oder in Zelten sowie Musikdarbietungen, bei denen Lärmgrenzwerte überschritten werden sollen. Laut Stadt Wien gehören auch Events mit offenem Feuer, Pyrotechnik, Laser oder Waffen dazu.

Frist: Eine fixe Einreichfrist nennt das Gesetz für die normale Anmeldung nicht. Die Behörde hat aber binnen einem Monat nach Einlangen der vollständigen Anmeldung zu entscheiden, bei mehr als 5.000 Personen binnen drei Monaten – und die Veranstaltung darf erst nach rechtskräftiger Eignungsfeststellung stattfinden. Plane also mindestens diesen Puffer ein.

Anzeigepflichtig (§ 5) sind etwa Musikdarbietungen im Freien oder in Zelten, die nicht anmeldepflichtig sind: Hier reicht eine Anzeige mindestens eine Woche vor Beginn, wenn die Location nicht schon dafür als geeignet festgestellt wurde.

Alles andere: Für Veranstaltungen, die weder anmelde- noch anzeigepflichtig sind, ist keine vorherige Anmeldung nötig – das Gesetz musst du trotzdem einhalten (§ 3 Abs 3). Findet dein Event in einer gewerblichen Betriebsanlage statt, deren Genehmigung diese Art von Veranstaltung umfasst, ist laut Stadt Wien keine Anmeldung erforderlich. In einer bereits als geeignet festgestellten Location gibt es ein vereinfachtes Verfahren (§ 17).


Niederösterreich: NÖ Veranstaltungsgesetz

In Niederösterreich sind Veranstaltungen, die unter das Gesetz fallen, grundsätzlich anzumelden – eine Untergrenze bei der Besucherzahl wie in Wien gibt es nicht. Wo, regelt § 4:

Wo anmelden Wann zuständig Frist
Gemeinde des Veranstaltungsortes Event findet nur in einer Gemeinde statt spätestens 4 Wochen vorher
Bezirksverwaltungsbehörde mehrere Gemeinden, über 3.000 gleichzeitige Besucher:innen oder Schaum-/Styroporpartys spätestens 8 Wochen vorher
Landesregierung mehrere Bezirke, Musikfestivals über 50.000 gleichzeitige Besucher:innen u. a. spätestens 8 Wochen vorher

Die Anmeldung erfolgt schriftlich und muss laut § 5 unter anderem enthalten: Angaben zu Veranstalter:in und anwesender Ansprechperson, Lageplan, Sicherheits-, Brandschutz- und Rettungskonzept, bei mehr als 500 gleichzeitigen Besucher:innen einen Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung, bei Events im Freien Konzepte gegen sanitäre Missstände und Nachbarschaftsbelastung sowie die erwartete Gesamt- und Höchstbesucherzahl.

Ausnahmen (§ 1 Abs 4) gibt es unter anderem für Veranstaltungen in gewerbebehördlich genehmigten Gastgewerbebetriebsanlagen im genehmigten Umfang, für Veranstaltungen im Volksbrauchtum (z. B. Platzkonzerte) und für Veranstaltungen mit überwiegend wissenschaftlichem oder Bildungszweck.


Steiermark: Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz 2012

Die Steiermark arbeitet mit drei Stufen:

  • Meldepflichtig – spätestens 2 Wochen vorher (§ 7): u. a. Kleinveranstaltungen. Das sind Events mit höchstens 300 Personen, ohne besondere Gefährdung, mit Veranstaltungszeit zwischen 8 und 23 Uhr (in Gastgewerbebetrieben: innerhalb der zulässigen Betriebszeiten) und höchstens drei Veranstaltungstagen. Ebenfalls meldepflichtig sind Events, die von einer Veranstaltungsstättenbewilligung umfasst sind.
  • Anzeigepflichtig – spätestens 6 Wochen vorher (§ 8): alle Veranstaltungen, die weder melde- noch bewilligungspflichtig sind.
  • Bewilligungspflichtig – Antrag spätestens 3 Monate vorher (§ 9): Großveranstaltungen mit mehr als 20.000 Personen, sofern nicht von einer Veranstaltungsstättenbewilligung umfasst.

Behörde (§ 23): die Gemeinde u. a. für Veranstaltungen mit bis zu 1.000 gleichzeitig erwarteten Personen (mit Ausnahmen, etwa bei mehreren Gemeinden), sonst die Bezirksverwaltungsbehörde.


Oberösterreich: Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz

Auch Oberösterreich unterscheidet Meldung, Anzeige und Bewilligung:

  • Meldepflichtig – spätestens 2 Wochen vorher bei der Gemeinde (§ 6): Kleinveranstaltungen (höchstens 300 erwartete Personen, keine Gefährdung oder unzumutbare Beeinträchtigung) sowie Events, die von einer Veranstaltungsstättenbewilligung umfasst sind. Die Meldung ist kurz: Name, Anschrift, Telefonnummer, Ort, Art, Dauer und eine Erklärung, dass du alle nötigen Vorkehrungen triffst.
  • Anzeigepflichtig – spätestens 6 Wochen vorher bei der Gemeinde (§ 7): alle anderen Veranstaltungen. Ist die Gemeinde nicht zuständig, leitet sie an die Bezirksverwaltungsbehörde weiter.
  • Bewilligungspflichtig (§ 8): Veranstaltungen im Tourneebetrieb – Antrag bei der Landesregierung.

Behörde (§ 14): die Gemeinde für Veranstaltungsstätten mit einem Gesamtfassungsvermögen bis 2.500 Personen, darüber oder bei mehreren Gemeinden die Bezirksverwaltungsbehörde.

Ausgenommen (§ 1 Abs 2) sind u. a. Veranstaltungen, die von der gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigung umfasst sind, sowie Veranstaltungen im Volksbrauchtum.


Und die anderen Bundesländer?

Burgenland, Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg haben eigene Gesetze mit eigenen Schwellen und Fristen. Den aktuellen Gesetzestext findest du im Rechtsinformationssystem (ris.bka.gv.at) unter „Landesrecht“. Der schnellste Weg zur verbindlichen Auskunft ist aber fast immer ein Anruf beim Gemeindeamt bzw. Magistrat deines Veranstaltungsortes.


Nicht vergessen: AKM und Gemeindeabgaben

Die Veranstaltungsanmeldung ersetzt keine anderen Pflichten:

  • AKM: Wird geschützte Musik öffentlich gespielt, brauchst du laut AKM eine Aufführungslizenz – „und zwar im Vorhinein“. Wer nicht rechtzeitig anmeldet, riskiert laut AKM den doppelten Tarif. Anmelden kannst du online auf akm.at; eine erste Kostenschätzung liefert unser AKM-Rechner.
  • Gemeindeabgaben: Manche Gemeinden heben auf Veranstaltungen eine Abgabe ein und verlangen dafür eine eigene Anmeldung. Frag bei der Gemeinde gleich mit nach.

Checkliste: So gehst du vor

  • Bundesland und Gemeinde des Veranstaltungsortes klären
  • Höchstzahl gleichzeitiger Besucher:innen festlegen – sie entscheidet oft über Behörde und Frist
  • Bei der Location fragen, ob eine Veranstaltungsstätten- oder Betriebsanlagengenehmigung besteht und was sie abdeckt
  • Frist rückwärts rechnen und zwei Wochen Puffer einplanen – die gesetzlichen Fristen sind Mindestfristen
  • Unterlagen vorbereiten: Sicherheits- und Brandschutzkonzept, Lageplan, ggf. Versicherungsnachweis
  • AKM-Anmeldung vor dem Event erledigen
  • Bestätigung bzw. Bescheid am Eventtag griffbereit haben

Für den Eventtag selbst – Einlass, QR-Scan und Plan B, falls etwas ausfällt – hilft dir unsere Einlass-Checkliste.


Und das Ticketing?

Die Höchstzahl gleichzeitiger Besucher:innen, die du der Behörde nennst, darfst du am Abend nicht überschreiten – in Niederösterreich etwa musst du das laut § 3 Abs 3 NÖ Veranstaltungsgesetz durch geeignete Maßnahmen sicherstellen. Plane dein Ticketkontingent entsprechend. Wenn du über TCKTNEST verkaufst, zahlst du im kostenlosen Nest-Tarif 3,7 % + €0,39 pro Ticket (mindestens €0,59, netto, für österreichische Veranstalter:innen zzgl. 20 % USt) und keine Monatsgebühr. Alle Tarife findest du auf der Preisseite.


Quellen

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.


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