Wer muss GEMA-Gebühren bezahlen?
Alle, die bei einer öffentlichen Veranstaltung urheberrechtlich geschützte Musik aufführen oder abspielen lassen. Das betrifft Konzertveranstalter, Clubs, Eventmanager, Vereine und Festivals – sowohl bei Live-Musik als auch bei aufgezeichneter Musik (DJ, Playlist).
Was ist der Unterschied zwischen GEMA und GVL?
Die GEMA verwaltet die Rechte der Komponistinnen und Textautoren. Die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) vertritt ausübende Künstlerinnen und Tonträgerhersteller. Bei Live-Konzerten ist in der Regel nur die GEMA relevant. Wenn aufgezeichnete Musik gespielt wird (DJ, Hintergrundmusik), kommen GVL-Gebühren dazu.
Muss ich als DJ sowohl GEMA als auch GVL bezahlen?
Ja. Bei DJ-Events werden Tonträger (Aufnahmen) gespielt – das löst sowohl GEMA-Gebühren (Urheberrecht der Komponisten) als auch GVL-Gebühren (Leistungsschutzrecht der Interpreten und Labels) aus. Beide sind getrennt zu melden und zu bezahlen.
Bis wann muss ich mein Event bei der GEMA anmelden?
Die GEMA empfiehlt eine Voranmeldung mindestens 4 Wochen vor dem Event. Spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung musst du die tatsächlichen Einnahmen nachgemeldet und die Rechnung beglichen haben.
Was passiert, wenn ich die GEMA-Gebühr nicht zahle?
Nicht gemeldete Veranstaltungen können nachträglich mit einem Aufschlag von bis zu 100 % verrechnet werden. Zusätzlich drohen abmahnungsähnliche Verfahren durch die GEMA. Es lohnt sich, rechtzeitig zu melden.
Gilt die GEMA auch bei kostenlosen Eintrittsveranstaltungen?
Ja. Auch bei freiem Eintritt können Mindestgebühren anfallen, da die Musik trotzdem urheberrechtlich geschützt ist. Die Berechnung basiert dann auf der Raumgröße oder Kapazität statt auf den Einnahmen.
Wie melde ich mein Event bei der GEMA an?
Über das Online-Portal der GEMA unter gema.de. Du benötigst einen kostenlosen Account, gibst die Veranstaltungsdaten ein und erhältst eine Vorausrechnung. Nach dem Event folgt die Nachmeldung der tatsächlichen Einnahmen.
Kann ich GEMA-Gebühren als Betriebsausgabe absetzen?
Ja, soweit du gewerblich tätig bist. GEMA- und GVL-Gebühren sind Betriebsausgaben und mindern deinen steuerpflichtigen Gewinn. Bewahre alle Rechnungen sorgfältig auf.