Wer muss AKM-Gebühren bezahlen?
Alle, die bei einer öffentlichen Veranstaltung urheberrechtlich geschützte Musik abspielen oder aufführen. Das gilt für Konzertveranstalter:innen, Clubs, Diskotheken, Vereinsfeste und Festivals – unabhängig davon, ob der Eintritt kostenlos ist oder nicht.
Wann ist eine Veranstaltung als öffentlich im Sinne der AKM einzustufen?
Eine Veranstaltung gilt als öffentlich, wenn ein unbestimmter Personenkreis Zugang hat – also nicht nur Familienmitglieder oder ein klar abgegrenzter privater Kreis. Vereinsfeste sind in der Regel öffentlich, selbst wenn nur Mitglieder eingeladen sind.
Gilt die Gebühr auch für kostenlose Events?
Ja. Auch bei freiem Eintritt können AKM-Gebühren anfallen. In diesem Fall wird oft eine Mindestgebühr auf Basis der Veranstaltungsart und Kapazität verrechnet.
Bis wann muss ich mein Event bei der AKM anmelden?
Die AKM empfiehlt, Veranstaltungen mindestens 14 Tage vor dem Termin anzumelden. Nach der Veranstaltung musst du die tatsächlichen Einnahmen melden (spätestens 14 Tage nach dem Event).
Was passiert, wenn ich die AKM-Gebühr nicht bezahle?
Nicht gemeldete Veranstaltungen können nachträglich in Rechnung gestellt werden – oft mit einem Aufschlag. In hartnäckigen Fällen drohen rechtliche Schritte. Es lohnt sich also, rechtzeitig zu melden.
Wie melde ich mein Event bei der AKM an?
Über das Online-Portal der AKM unter akm.at. Du benötigst eine Anmeldung, gibst die Veranstaltungsdaten ein und erhältst eine Rechnung. Nach dem Event meldest du die tatsächlichen Einnahmen.
Gibt es Ausnahmen oder Ermäßigungen?
Ja. Gemeinnützige Vereine können in bestimmten Fällen von Ermäßigungen profitieren. Außerdem gibt es für sehr kleine Veranstaltungen (geringe Einnahmen, wenige Besucher:innen) pauschale Mindestgebühren statt prozentualer Berechnung. Details findest du im AKM-Tarifwerk.
Gilt die AKM auch für GEMA-Musik?
Die AKM vertritt Urheberrechte in Österreich und hat Gegenseitigkeitsverträge mit der deutschen GEMA und anderen europäischen Verwertungsgesellschaften. Wenn du in Österreich eine Veranstaltung abhältst – egal ob österreichische oder internationale Musik gespielt wird – ist die AKM zuständig.