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27. Oktober 2026

Jugendschutz bei Konzerten und Clubnächten in Österreich: Was Veranstalter wissen müssen

Ausgehzeiten, Alkohol ab 16/18, Begleitpersonen und Ausweiskontrolle: Jugendschutz bei Konzerten und Clubabenden in Österreich – mit Praxis-Checkliste.


Kurz gesagt: Jugendschutz ist in Österreich Sache der Bundesländer, die wichtigsten Grenzen sind seit 2019 aber weitgehend angeglichen. Unter 14-Jährige dürfen ohne Begleitung grundsätzlich bis 23 Uhr, 14- bis 16-Jährige bis 1 Uhr unterwegs sein, ab 16 gibt es keine Zeitgrenze mehr. Bier, Wein und Sekt sind ab 16 erlaubt, gebrannter Alkohol (inklusive Shots, Cocktails und Alkopops) erst ab 18. Oberösterreich und Salzburg weichen bei den Ausgehzeiten ab, deshalb gilt immer das Gesetz des Bundeslands, in dem dein Event stattfindet.

Für dich als Veranstalter:in heißt das: Du musst nicht jedes Landesgesetz auswendig kennen. Du solltest aber wissen, welche Regeln an deinem Veranstaltungsort gelten, sie auf der Eventseite und am Einlass klar kommunizieren und am Abend auch kontrollieren.


Warum es nicht „das“ österreichische Jugendschutzgesetz gibt

Jedes Bundesland hat sein eigenes Jugendschutzgesetz. Laut oesterreich.gv.at und jugendportal.at haben sich die Länder Anfang 2019 darauf geeinigt, die Regeln zu Alkohol, Rauchen und Ausgehzeiten anzugleichen. Seitdem ist vieles gleich, aber eben nicht alles. Maßgeblich ist das Gesetz des Bundeslands, in dem sich die Jugendlichen gerade aufhalten. Für dich ist das also das Bundesland, in dem deine Location liegt, und zwar unabhängig davon, woher dein Publikum anreist.


Ausgehzeiten: Wie lange dürfen Jugendliche auf dein Event?

Laut der Übersicht auf oesterreich.gv.at (Stand der Seite: 12.08.2024) gelten ohne Begleitung folgende Zeiten:

  • Unter 14 Jahren: in den meisten Bundesländern 5 bis 23 Uhr. In Oberösterreich 5 bis 22 Uhr. In Salzburg gilt für unter 12-Jährige 5 bis 21 Uhr, für 12- bis 14-Jährige 5 bis 23 Uhr.
  • 14 bis unter 16 Jahren: in den meisten Bundesländern 5 bis 1 Uhr, in Oberösterreich 5 bis 24 Uhr.
  • Ab 16 Jahren: keine zeitliche Begrenzung mehr.

Dazu kommen einige Besonderheiten, die für Konzerte und Clubs relevant sind:

  • Salzburg und Tirol: In der Gastronomie dürfen sich unter 16-Jährige (in Tirol unter 14-Jährige) laut oesterreich.gv.at nur mit Aufsichtsperson aufhalten, und zwar unabhängig von der Uhrzeit. Findet dein Konzert in einem Lokal statt, wird das relevant.
  • Tirol: Für öffentliche Veranstaltungen gilt für unter 14-Jährige 23 Uhr, mit Aufsichtsperson 24 Uhr.
  • Oberösterreich: § 5 Abs. 2 Oö. JSchG 2001 verbietet Jugendlichen unter anderem den Aufenthalt in Nachtlokalen und ähnlichen Vergnügungsbetrieben sowie in Lokalen, die ausschließlich gebrannte Getränke ausschenken.
  • Mit Begleitperson fällt die Zeitgrenze in vielen Bundesländern weg oder verschiebt sich. Die Details unterscheiden sich, die Übersicht auf oesterreich.gv.at listet sie pro Land auf.

Für die Praxis: Endet dein Konzert um 23:30 und das Publikum ist teilweise 15, ist das in Wien unproblematisch, in Oberösterreich aber nicht (dort gilt bis 16 Jahre 24 Uhr, für unter 14-Jährige sogar 22 Uhr). Bei einer Clubnacht bis 4 Uhr früh ist dagegen überall klar: Unter 16 geht ohne Begleitperson nicht.


Alkohol: 16 und 18

Seit der Angleichung gilt in allen Bundesländern:

  • Ab 16: nicht gebrannter Alkohol wie Bier, Wein und Sekt
  • Ab 18: gebrannter Alkohol, also Schnaps, Wodka, Whiskey, Rum und Liköre, ausdrücklich auch Shots, Cocktails, Alkopops und Mixgetränke (jugendportal.at)

Für die Bar heißt das: Der klassische „Spritzer“ ist ab 16 in Ordnung, der Gin Tonic erst ab 18. Im Wiener Jugendschutzgesetz (§ 11a) ist neben dem Konsum auch die Abgabe an Jugendliche geregelt. Die Verantwortung liegt damit auch bei dir und deinem Barpersonal, nicht nur bei den Jugendlichen.


Was das Gesetz von Veranstalter:innen verlangt (Beispiel Wien)

Weil die Gesetze sich unterscheiden, hier exemplarisch das Wiener Jugendschutzgesetz 2002 (abgerufen in RIS):

  • § 6: Unternehmer:innen und Veranstalter:innen müssen dafür sorgen, dass die Bestimmungen bei ihrer Veranstaltung eingehalten werden, und auf Jugendliche „in zumutbarer Weise“ einwirken, etwa durch Alterskontrolle, Einlassverweigerung, Verweigerung des Ausschanks oder Verweis vom Gelände. Außerdem müssen sie auf die geltenden Beschränkungen deutlich sichtbar hinweisen.
  • § 4: Jugendliche müssen ihr Alter im Zweifel mit einem Lichtbildausweis nachweisen.
  • § 12: Erwachsene, die gegen das Gesetz verstoßen, begehen eine Verwaltungsübertretung. Wer dabei aus Gewinnstreben handelt, muss mit Geldstrafen bis 15.000 Euro rechnen.

Andere Bundesländer haben vergleichbare Regeln, die Strafrahmen und Details unterscheiden sich aber. Den Gesetzestext für dein Bundesland findest du im RIS (ris.bka.gv.at → Landesrecht → „Jugendschutzgesetz“).


Gibt es den „Muttizettel“ in Österreich?

Der Begriff „Muttizettel“ ist vor allem aus Deutschland bekannt. In Österreich gibt es kein bundesweit einheitliches Formular. Die Landesgesetze sprechen von einer Begleit- bzw. Aufsichtsperson. Laut jugendportal.at muss diese über 18 sein, und die Aufsicht muss ihr von den Erziehungsberechtigten übertragen worden sein. Im Wiener Gesetz (§ 3) steht keine Pflicht, diese Übertragung schriftlich festzuhalten.

Die Ausnahme ist Oberösterreich: Nach § 5 Abs. 1a Oö. JSchG 2001 muss eine Aufsichtsperson, der die Aufsicht von den Erziehungsberechtigten anvertraut wurde (also nicht die Eltern selbst), eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. Ausgenommen sind interne Aktivitäten von Jugendorganisationen.

Wichtig: Auch eine Begleitperson nimmt dir die Verantwortung als Veranstalter:in nicht ab, für die Einhaltung am Event zu sorgen. Und eine schriftliche Erlaubnis macht aus einer 15-Jährigen keine 18-Jährige, die beim Wodka-Shot gilt also auch mit Zettel nicht.


Praxis: So setzt du Jugendschutz am Event um

1. Altersgrenze auf der Eventseite angeben

Schreib klar dazu, für wen das Event gedacht ist. Ein paar Beispiele:

  • „Einlass ab 16 Jahren, Lichtbildausweis mitnehmen.“
  • „Einlass ab 18 Jahren.“
  • „Für alle Altersstufen. Unter 16 nur bis 23 Uhr oder in Begleitung einer Aufsichtsperson.“

Eine Altersgrenze über dem gesetzlichen Minimum darfst du als Hausordnung festlegen (z. B. „ab 18“, obwohl das Gesetz 16-Jährige bis 1 Uhr erlauben würde). Das ist oft die einfachste Lösung für späte Clubnächte.

2. Ticketkategorien nach Alter

Wenn du gemischtes Publikum hast, helfen getrennte Ticketkategorien, etwa „Ticket ab 18“ und „Ticket 16–17“. So siehst du schon vorher, wie viele Jugendliche kommen, und kannst Personal und Bändchen planen. Eine Kategorie ersetzt aber die Kontrolle am Einlass nicht, denn beim Kauf kann jede:r alles anklicken.

3. Ausweiskontrolle am Einlass

  • Ausweis bei allen kontrollieren, die nicht eindeutig volljährig wirken, nicht nur „bei Verdacht“.
  • Akzeptierte Dokumente vorher festlegen und kommunizieren. Jugendportal.at nennt Reisepass, Personalausweis, Führerschein und Jugendkarten der Länder.
  • Eine eigene Person für die Alterskontrolle einplanen, getrennt vom Ticketscan, damit die Schlange nicht doppelt steht.

4. Bändchen oder Stempel

Bewährt hat sich eine farbliche Kennzeichnung, zum Beispiel ein grünes Bändchen für „ab 18“, ein gelbes für „16–17“ und gar keins für unter 16. Die Bar schenkt dann nach Farbe aus, statt jedes Mal den Ausweis zu verlangen. Bändchen sind dabei schwerer weiterzugeben als Stempel.

5. Zeitgrenzen durchsetzen

Wenn unter 16-Jährige nur bis 23 bzw. 1 Uhr bleiben dürfen, braucht es kurz vorher eine Durchsage oder einen Rundgang. Das klingt unangenehm, ist aber genau die „zumutbare Einwirkung“, die z. B. das Wiener Gesetz verlangt.

6. Aushang

Häng die geltenden Regeln am Eingang und an der Bar sichtbar aus.


Checkliste vor dem Event

  • Bundesland der Location geklärt, Landesgesetz im RIS bzw. die Übersicht auf oesterreich.gv.at geprüft
  • Altersgrenze festgelegt und auf der Eventseite kommuniziert
  • Ticketkategorien nach Alter angelegt (falls gemischtes Publikum)
  • Ausweiskontrolle personell eingeplant, akzeptierte Ausweise festgelegt
  • Bändchen/Stempel in Farben besorgt, Barpersonal gebrieft
  • Regelung für Begleitpersonen geklärt (in OÖ: schriftliche Einverständniserklärung)
  • Zeitpunkt für Durchsage/Kontrolle bei Ausgehzeiten festgelegt
  • Aushang am Eingang und an der Bar

Wie TCKTNEST dabei hilft

In TCKTNEST legst du eigene Ticketkategorien an, etwa „ab 18“ und „16–17“, jeweils mit eigenem Kontingent. Am Einlass werden die QR-Tickets im Browser gescannt, und jedes Ticket gilt nur einmal. Auf dem Ticket steht der Name des Käufers bzw. der Käuferin, und du entscheidest, welche Felder angezeigt werden. So lässt sich die Kategorie direkt beim Scan mit dem Ausweis abgleichen. Mehr zum Ablauf an der Tür findest du in der Einlass-Checkliste.


Quellen

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.


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