DAC7 für Nebenerwerbs-Veranstalter: Was die Meldepflicht wirklich bedeutet
Ab wann meldet eine Ticketing-Plattform deine Verkaufsdaten ans Finanzamt? Ein Überblick über die DAC7-Meldepflicht (in Österreich als PStG umgesetzt) für alle, die nebenberuflich Events verkaufen.
DAC7 für Nebenerwerbs-Veranstalter: Was die Meldepflicht wirklich bedeutet
Du organisierst nebenbei ein paar Konzerte im Jahr, verkaufst Tickets für die Vereinsparty oder machst als DJ-Kollektiv zwei, drei Clubnächte pro Saison? Dann bist du irgendwann bei der Frage gelandet: "Muss ich das eigentlich versteuern – und weiß das Finanzamt überhaupt davon?"
Genau an dieser Stelle kommt eine EU-Richtlinie namens DAC7 ins Spiel, die in Österreich über das PStG in nationales Recht umgesetzt wurde. Sie betrifft nicht nur große Plattformen und Profi-Veranstalter, sondern grundsätzlich jede:n, der:die über eine digitale Plattform – etwa eine Ticketing-Plattform wie TCKTNEST – Einnahmen erzielt. Dieser Artikel erklärt, was das konkret bedeutet, ab welchen Schwellenwerten eine Meldung passiert, und warum das kein Grund ist, in Panik zu verfallen.
Wichtiger Hinweis vorweg: Dieser Artikel ist eine allgemeine Einordnung, keine Steuerberatung. Ob und wie deine konkrete Nebenerwerbstätigkeit steuerlich zu behandeln ist, kann dir verbindlich nur eine Steuerberatung beantworten. Nimm diesen Text als Ausgangspunkt für das Gespräch, nicht als Ersatz dafür.
Was ist DAC7 eigentlich?
DAC7 ("Directive on Administrative Cooperation", die siebte Fassung) ist eine EU-Richtlinie, die digitale Plattformen verpflichtet, bestimmte Daten über die Personen zu sammeln, die über sie Einnahmen erzielen – und diese Daten einmal jährlich an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Betroffen sind unter anderem Plattformen, über die Waren verkauft, Dienstleistungen erbracht, Fahrzeuge vermietet oder eben Veranstaltungen bzw. Tickets verkauft werden.
Der Grundgedanke dahinter: Einnahmen, die früher relativ unauffällig über diverse Online-Kanäle liefen, sollen für die Steuerbehörden genauso sichtbar werden wie klassisches Einkommen, das über eine Lohnabrechnung ohnehin automatisch gemeldet wird. Die Daten werden dabei nicht nur an die heimische Finanzverwaltung übermittelt, sondern im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs auch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten geteilt.
In Österreich wurde diese Richtlinie durch das PStG umgesetzt. Ticketing-Plattformen wie TCKTNEST fallen unter diese Regelung, sobald über sie gegen Entgelt Tickets verkauft werden – unabhängig davon, ob du das haupt- oder nebenberuflich machst.
Ab wann greift die Meldepflicht konkret?
Das ist der Teil, der für Nebenerwerbs-Veranstalter am relevantesten ist. Eine Plattform muss deine Verkaufsdaten an die Finanzverwaltung melden, wenn du innerhalb eines Kalenderjahres eine der beiden folgenden Schwellen überschreitest:
- mehr als 2.000 € Bruttoerlös über die Plattform, ODER
- mehr als 30 Transaktionen (also einzelne Verkäufe bzw. Bestellungen) über die Plattform.
Es reicht, dass eine der beiden Bedingungen erfüllt ist – du musst nicht beide Schwellen gleichzeitig überschreiten. Ein Beispiel zur Einordnung: Eine Band namens "Beispiel" verkauft für ihr einziges Jahreskonzert 180 Tickets zu je 18 €. Das sind zwar "nur" 180 Einzeltransaktionen für ein Event, aber sowohl die Transaktionsanzahl (weit über 30) als auch der Bruttoerlös (über 3.000 €) liegen deutlich über den Schwellen – die Verkaufsdaten würden also gemeldet werden. Ein Verein, der zweimal im Jahr eine kleine Feier mit insgesamt 25 verkauften Karten zu je 10 € veranstaltet, bliebe dagegen unter beiden Schwellen (25 Transaktionen, 250 € Erlös) und würde nicht gemeldet.
Diese Schwellen gelten pro meldepflichtiger Person bzw. Organisation und pro Plattform – nicht pro einzelnem Event. Wenn du über das Jahr verteilt mehrere kleine Veranstaltungen über dieselbe Plattform abwickelst, werden die Zahlen zusammengerechnet.
Was genau wird da gesammelt und gemeldet?
Damit eine Plattform überhaupt melden kann, muss sie zuerst gewisse Grunddaten von dir erheben – das nennt sich im DAC7-Jargon "Sorgfaltspflichten". Dazu zählen typischerweise:
- Name bzw. Firmenname und Adresse
- Steueridentifikationsnummer (bzw. ein vergleichbares Kennzeichen)
- Bei natürlichen Personen: Geburtsdatum
- Kontoverbindung, auf die Auszahlungen erfolgen
- Je Meldezeitraum: Gesamtsumme der Erlöse, Anzahl der Transaktionen und einbehaltene Gebühren
Das ist der Grund, warum du beim Einrichten eines Organizer-Accounts auf einer Ticketing-Plattform gebeten wirst, diese Angaben vollständig zu machen. Das ist keine Schikane und kein Zeichen von Misstrauen gegenüber dir persönlich – es ist eine gesetzliche Pflicht, die die Plattform selbst erfüllen muss, unabhängig davon, wie klein oder groß dein Event ist. Bleiben diese Angaben unvollständig, kann eine Plattform im schlimmsten Fall verpflichtet sein, Auszahlungen zurückzuhalten, bis die Daten vorliegen – ein guter Grund, das gleich bei der Einrichtung vollständig auszufüllen, statt es aufzuschieben.
Warum das kein Grund zur Sorge ist
Hier der wichtigste Punkt, den man leicht missversteht: DAC7/PStG erfindet keine neue Steuer und keine neue Steuerpflicht. Die Richtlinie ändert nichts daran, was du an Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder sonstigen Abgaben schuldest – diese Regeln gab es vorher genauso, und sie gelten unabhängig davon, ob deine Einnahmen über eine Plattform liefen oder in bar über den Tisch gingen. Was sich ändert, ist nur die Sichtbarkeit: Einnahmen, die früher primär auf deiner eigenen ehrlichen Selbstauskunft beruhten, werden jetzt zusätzlich automatisch von der Plattform gemeldet.
Für jemanden, der seine Nebenerwerbs-Einnahmen ohnehin korrekt angibt, ändert sich damit im Grunde nichts – außer, dass du dir keine Gedanken mehr machen musst, ob etwas "auffällt" oder nicht. Eine Meldung nach DAC7 bedeutet auch nicht automatisch eine Prüfung, eine Nachzahlung oder ein Problem. Sie bedeutet lediglich, dass die Finanzverwaltung dieselben Zahlen kennt, die du ohnehin in deiner Steuererklärung angeben würdest (oder solltest).
Wo es wirklich relevant wird, ist die Frage, die eigentlich schon vorher hätte geklärt werden müssen: Fällt deine Nebenerwerbstätigkeit unter die Einkommensteuer, brauchst du eine Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer, oder greift bei einem Verein eine Sonderregelung? Das sind Fragen, die unabhängig von DAC7 bestehen – die Meldepflicht macht sie höchstens dringlicher, weil du nicht mehr davon ausgehen kannst, dass diese Zahlen "unter dem Radar" bleiben.
Was du als Nebenerwerbs-Veranstalter konkret tun solltest
Ein paar praktische Punkte, unabhängig von steuerlicher Beratung im Detail:
- Fülle die Angaben bei der Plattform vollständig und korrekt aus. Steuer-ID, Adresse und Kontoverbindung sind keine Formalität, sondern die Basis, auf der eine korrekte Meldung überhaupt möglich ist.
- Führe selbst eine einfache Übersicht über deine Ticketverkäufe pro Jahr – Bruttoerlös und Anzahl der Transaktionen. So weißt du selbst, wo du im Verhältnis zu den beiden Schwellen (2.000 €, 30 Transaktionen) stehst, statt davon überrascht zu werden.
- Sprich frühzeitig mit einer Steuerberatung, sobald du regelmäßig oder in nennenswertem Umfang Events verkaufst – gerade weil die Einordnung (Liebhaberei, Gewerbebetrieb, Vereinsprivileg, Kleinunternehmerregelung) sich von Fall zu Fall unterscheidet und nicht pauschal beantwortet werden kann.
- Bewahre Belege auf – Ticketverkäufe, aber auch Ausgaben rund ums Event (Location, Technik, Booking). Das ist unabhängig von DAC7 sinnvoll, hilft aber auch dabei, im Gespräch mit der Steuerberatung eine vollständige Grundlage zu haben.
Fazit
DAC7 – in Österreich umgesetzt über das PStG – verpflichtet Plattformen wie TCKTNEST dazu, Verkaufsdaten von Organisator:innen zu melden, sobald über 2.000 € Bruttoerlös oder mehr als 30 Transaktionen pro Jahr über die Plattform abgewickelt wurden. Das ist eine Transparenzpflicht, keine neue Steuer und kein Grund zur Panik – aber ein guter Anlass, die eigene steuerliche Situation als Nebenerwerbs-Veranstalter einmal klar mit einer Steuerberatung zu besprechen, statt sich auf Vermutungen zu verlassen.
Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Für die konkrete Einordnung deiner Situation – insbesondere ob und wie deine Nebenerwerbs-Einnahmen zu versteuern sind – wende dich an eine Steuerberatung.
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